Mit Marken gegen Meinungen – noch eine Rechtssession

Wieder eine Session in einem kleinen Track, der – wie jedes Jahr – maßlos unterschätzt wurde. Es ist brechend voll, viele Stühle wurden herangeschleppt, trotzdem steht eine Menschenmasse noch um die Stage 7 herum.

Anwälte, Dropbox und das Sperren von @sixtus’ Account dank Digital Millenium Copyright Act (DMCA) – aber der Rechtsverstoß ist ebenso fragwürdig wie die Anwendung amerikanischen Rechts.

Wer haftet im Internet? Kurze Einführung. Muss sein. Paragraph 7, 8 und 10, TMG. 10 ist der mit der Haftung für fremde Inhalte, bestes Beispiel: Heise Forum.

Paragraphen gelten europaweit, aber nur in Deutschland Probleme – Grund: Rolex-Urteil des BGH, Unterlassungsanspruch. Eine Haftung als Störer setzt voraus, dass für Diensteanbieter zumutbare Kontrollmöglichkeiten bestehen, um Rechtsverletzung zu unterbinden. “Golem”, der in die Welt gesetzt wurde, sagt Joerg Heidrich vom Heise Verlag.

Das Problem ist also die Störerhaftung. Man haftet also doch, wenn man Prüfungspflichten verletzt, setzt das Haftungsprivileg außer Kraft.

Bsp aus dem Heise-Forum. Tatsachenbehauptung – es steht Wort gegen Wort, Betreiber muss nun Richter spielen. Zensurvorwurf der Community vs Prozess, da man durch die Kenntnis des Inhalts diesen als eigenen Inhalt übernimmt, um Tatsache zu widerlegen.

Typische Rechtsverletzungen, z.B.:
- falsche Tatsachenbehauptungen
- Überschreiten der Meinungsfreiheit: die Schmähkritik
- Boykottaufrufe
- Datenschutzbestimmungen
- strafrechtlich relevante Äußerungen
- …

Der Betreiber als Richter hat es immer schwer. Wann ist es Meinung, wann ist es Tatsachenbehauptung?! Das kann teuer werden… Stichpunkt: Gerichtskosten, vor allem, wenn man vor dem Landgericht Hamburg landet ;)

Nach diesen Beispielerechnungen des Referenten bin ich der Meinung, dass wir das Internet dicht machen. Das ist einfach nicht bezahlbar nach der deutschen Rechtslage.

Aber das war die Theorie, wie sieht die Praxis aus – die Pest im Web: Reputationsdienste. Googlet ihr euch noch selbst oder gebt ihr schon Geld dafür aus, eine Liste von Treffern mit Ergebnissen zu erhalten? ;)
Aber manche schreiben einen an – meist sinnlose Mail, aber es ist in Kenntnissetzung von Inhalten! Da sollte man wieder vorsichtig sein und werden, wenn man Abmahnungen vorbeugen will.

Und sind solche Schreiben die neuen Kettenbriefe?! Leere Drohungen, wenn man nicht reagiert. Vor allem wird oft der Datenschutz vorgeschoben, um Daten löschen zu lassen. Gerne wird auch das Markenrecht fälschlich herangezogen.

Achtung! Als Betreiber ist man niemals verpflichtet, Daten an Dritter (z.B. Nicknames) herausgeben – außer Polizei, militärische Überwachung, Zoll … und der Musikindustrie zum Schutz des geistigen Eigentums. Kein Scherz!

Wirklich spannend, was so bei Heise und anderen Foren passieren kann und wie weit Juristen ihre Späßchen treiben. Juristische Themen können durchaus interessant sein, vor allem die völlig leeren Drohungen, die Joerg Heidrich als Beispiele heranzieht. Aber nicht immer ist das auch so lustig – vor allem beim Markenrecht gibt es komische Blüten. So entschied das LG München die Nennung des Markennamens im Titel-Tag in einem Forum. Streitwert 100.000 Euro, macht eine Kostenrechnung von 25.000 Euro für den Verlierer…

Typische Fehler von Abmahnungen:
- Herausgabe Nutzerdaten an Dritte
- angebliche Rechtsverletzung wird nicht näher dargestellt
- Inkenntnissetzung mit Kostenrechnung (keine Pflicht zur Erstattung von Anwaltskosten für ein “notice and takedown”-Verfahren auf Seiten des Website-Betreibers – anders bei eigenen Inhalten!)

Hoffnung für Hoster? Urteil zu Blogspot – Betroffener klagte gegen Google, weil ein anonymer Poster viel Müll behauptete. Hoster hat aber nur eingeschränkte Verantwortlichkeit, entschied der BGH, anders als das LG Hamburg… Aber irrsinnig aufwändige Aktion und damit ist Hoster = Richter quasi fest. BGH stärkt damit den Hoster.

Fazit: Unternehmen und Privatpersonen versuchen häufig mit fragwürdigen Mitteln, Inhalte aus dem Web zu entfernen. Man setzt dabei auf die oftmals vorhandene Unwissenheit. Deutsches Recht begünstigt dann auch noch die Geldmacherei dieser unberechtigter Ansprüche – mit Mitteln, die es nur in Deutschland gibt, z.B. Fliegender Gerichtsstand und Kostenerstattung bei Abmahnungen.

Im Zweifel hilft leider nur, den Anwalt einzuschalten. :(

Informativer Vortrag, wenn auch immer wieder sehr desillusionierend.